Kfz-Unfallgutachter Gerd Hoehne
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Happestr.19 12305 Berlin-Lichtenrade
sowie Aussenstelle Autozentrum EHH
Großbeerenstr.132 12277 Berlin-Marienfelde
Unfallgutachten in Ihren Interesse seit 30 Jahren für alle Unfallgeschädigten zur schnellen Regulierung im Schadensfall,damit Sie bekommen was Ihnen nach dem BGB zusteht.
Tel. 0177 891 65 78 ( 7 Tage die Woche Herr Hoehne,Bild unten )
Im Schadensfall erstellen wir für unsere Kunden Kfz-Unfallgutachten zur schnellen Regulierung mit der gegnerischen Versicherung.
Innerhalb weniger Stunden erhalten Sie das erstellte Gutachten von uns per E-Mail zugesendet. Gleizeitig reichen wir beim Regulierer für Sie die Unterlagen ein. Im Interesse unser Auftraggeber arbeiten wir bis zum Abschluß der Regulierung mit der Versicherung zusammen. Wir versichern, Abhängigkeiten vom Regulierer enstehen hierbei nicht. Wir wollen das Sie schnell eine Regulierung erreichen.
Die Inhalte unseres Gutachtens erörtern wir im persönlichen Gespräch, dabei bleiben keine Ihrer Fragen unbeantwortet. Unsere Gutachten dienen seit über 25 Jahren für zahlreiche Kunden als Grundlage für die schnelle Bearbeitung beim Regulierer.
Kein Unfall ist für den Geschädigten erfreulich. Wenn es nunmal geschehen ist,sollten Sie das Beste daraus machen,aber auch noch draufzahlen Neee ! Wir sorgen dafür,dass Sie bekommen was Ihnen zusteht. An alles denken um Ihnen zu helfen ist unsere Stärke. Nutzen Sie bitte die zahlreichen Hinweise auf meinen Seiten. Im Zweifel rufen Sie mich an ( Bild ).

Alle Urteile für Unfallgeschädigte !!! http://www.captain-huk.de
ACHTUNG : NEU * Versicherer bieten Ihre Dienste unter
" SCHADENSMANAGER" oder anderen dubiosen Bezeichnungen an. Achtung ist nunmehr geboten. Dadurch soll erreicht werden,daß Sachverständige die für den Regulierer arbeiten die Besichtigung Ihres Fahrzeuges vornehmen,warum wohl ?
Im gleichen Zuge hat man natürlich auch noch gleich eine Werkstatt parat die den Schaden beseitigen soll,warum wohl ? Ob hier nicht mal schnell etwas "vergessen" wird ? Muß ja nicht sein,oder ? Die Werkstätten werden angehalten eine Reparatur so preisgünstg wie möglich auszuführen.
Unfall - Was tun? Hilfe auch hier für Sie ! 
Notieren Sie:
 | Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners |
 | Adressen von Zeugen |
 | Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei verletzten Personen ist unbedingt die Polizei zu rufen. |
Fotografieren Sie:
nach Möglichkeit den Unfallort mit den Fahrzeugpositionen nach dem Zusammenstoß (es empfiehlt sich, eine Digitalkamera im Fahrzeug mitzuführen oder die Fotofunktion des Handys zu nutzen).
 | Achten Sie auch auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. und fotografieren diese aus unterschiedlichen Perspektiven. |
 | Fertigen Sie eine Skizze vom Unfallhergang bzw. der Unfallsituation (Fahrzeugendpositionen, Spuren) an. |
Bestehen Sie:
darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher im Haftpflichtschadenfall geltend gemacht werden.
 | Versicherungen können im Haftpflichtschadenfall einen qualifizierten Sachverständigen nicht ablehnen. Aussagen wie der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach herrschender Rechtsprechung unbeachtlich. |
 | Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge verweisen. |
 | Denken Sie auch an die Ihnen gegebenenfalls zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt. |
Beauftragen Sie:
möglichst frühzeitig einen versierten Verkehrsrechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger, insbesondere wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen.
Beachten Sie bitte:
Die Qualifikation des Gutachters und dessen Unabhängigkeit sind Garanten für ein korrektes Gutachten. Wählen Sie unbedingt einen qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.
Unsere Mitarbeiter verfügen über einen hohen Ausbildungsgrad und stehen für qualifizierte Gutachten auch im Bereich der Unfallrekonstruktion zu Ihrer Verfügung.
Ich wünsche allen
Besuchern und meinen
Kunden natürlich weiterhin
" GUTE FAHRT ".
Ihr Gerd Hoehne
Verbindung zu Rechtsanwalt Kolja Zaborowski
Tel. 030- 695 03 880

www.ra-zaborowski.de